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18.03.19, 08:00 Uhr

Entschädigung wegen Warteschlange am Check-in

Von Fluggästen kann nicht erwartet werden, dass sie bei der Abfertigung zweier Flüge am selbste

Foto: Pexels
Von Fluggästen kann nicht erwartet werden, dass sie bei der Abfertigung zweier Flüge am selbste Check-in-Schalter ohne Aufforderung an der Warteschlange vorbei gehen, um ihren Flug nicht zu verpassen. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden. Eine Familie hatte in Leipzig einen Condor-Flug verpasst, weil ihr nicht klar war, dass am selben Schalter noch eine weitere Maschine abgefertigt wurde. Dass sie von einem Mitarbeiter, der an der Warteschlange entlang ging, aufgerufen wurden, hatten sie wegen des hohen Geräuschpegels nicht gehört. Ihrer Klage auf Minderung und Schadensersatz gegen den Veranstalter hat das Gericht stattgegeben. Die Fluggesellschaft hätte entweder durch eine Durchsage per Lautsprecher oder durch ein Ansprechen aller Wartenden in der Schlange sicherstellen müssen, dass alle Reisenden die Information erhalten, so das Gericht.