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19.02.19, 08:00 Uhr

Rücktrittsversicherung muss bei Durchfall zahlen

Die Reiserücktrittsversicherung muss die Stornokosten übernehmenn, wenn der Kunde seine Reise

Foto: TRVL COUNTER
Die Reiserücktrittsversicherung muss die Stornokosten übernehmenn, wenn der Kunde seine Reise wegen einer Durchfallerkrankung absagen muss. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Vorausetzung ist, dass die Erkrankung den Reisenden trotz Einnahme von Medikamenten "überfallartig und ohne Vorwarnung" zwingt, in unregelmäßigen Abständen die Toilette aufzusuchen. Entscheidend sei das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik, die den Antritt einer Flugreise unzumutbar erscheinen lasse, so das Gericht. Für unzumutbar halten die Richter etwa, dass der Reisende bei der Anreise zum Flughafen, beim Check-in oder während des Fluges, nicht jederzeit eine Toilette aufsuchen kann.