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07.02.19, 08:00 Uhr

Geänderte Flugzeiten müssen früh mitgeteilt werden

Fluggesellschaften müssen die Kunden mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über

Foto: Travel One
Fluggesellschaften müssen die Kunden mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über Änderungen der Flugzeiten informieren. Tun sie das nicht, steht den Kunden eine Entschädigung nach den EU-Passagierrechten zu. Das hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Airline einen Fluggast einen Tag zu spät über die geänderte Abflugzeit unterrichtet. Dass der Passagier die Information bereits zufällig auf der Airline-Website gefunden hatte, ließen die Richter nicht gelten. Dasselbe gilt für die Tatsache, dass der Veranstalter des Kunden bereits vorher informiert worden war. Der Reisevermittler beziehungsweise -veranstalter sei kein "Empfangsvertreter" des Passagiers, so das Gericht.