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06.02.19, 08:00 Uhr

Update 3: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt

Update 3: Das Amtsgericht Charlottenburg hat in allen drei Germania-Verfahren die vorläufige

Foto: Germania, Karsten Kießling
Update 3: Das Amtsgericht Charlottenburg hat in allen drei Germania-Verfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und jeweils den Berliner Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Verfahren für die drei von der Insolvenz betroffenen Gesellschaften werden unter den Aktenzeichen 36g IN 759/19 (Germania Fluggesellschaft mbH), 36g IN 760/19 (Germania Technik Brandenburg GmbH) und 36g IN 761/19 (Germania Flugdienste GmbH) geführt. Update 2: Die Veranstalter haben begonnen, Germania-Passagiere auf andere Fluggesellschaften umzubuchen. Bei TUI werden Urlauber, die von Flugänderungen betroffen sind, aktiv informiert. Auch für Kunden in den Urlaubsgebieten beschafft der Veranstalter Ersatzflüge. Die Heimreise werde in jedem Fall sichergestellt, heißt es. Sollten zusätzliche Übernachtungen anfallen, sorgt TUI für die Unterbringung und Verpflegung im Urlaubsziel und übernimmt zusätzlich anfallende Kosten. Tuifly ist zudem in Kontakt mit den Flughäfen und anderen Partnern, um zu prüfen, welche zusätzlichen Angebote gemacht werden können. Auch bei Thomas Cook liegt der Fokus vorerst darauf, bereits gereiste Gäste aus den Urlaubsgebieten zurück nach Deutschland zu holen. Die Gäste in den Zielgebieten werden entsprechend informiert und betreut. "Für alle Gäste auf den Kanaren mit Germania-Flug haben wir schon jetzt bis einschließlich Sonntag 10. Februar, Rückflüge mit unserer Konzern-Airline Condor gesichert. Auch für den Großteil der Flüge im Kurzfristbereich haben wir bereits Alternativen gefunden“, sagt Stefanie Berk, Geschäftsführerin Thomas Cook Central Europe. Sollten Gäste von einem Flughafenwechsel betroffen sein, erhalten sie für die Weiterreise ein Rail & Fly-Ticket. Im Fall einer notwendigen Zusatzübernachtung kümmert sich Thomas Cook um die Unterkunft. Mangels alternativer Flugmöglichkeiten werden alle Reisen mit einem Germania-Flug nach Paphos und Sharm el Sheikh bis einschließlich 28. Februar abgesagt. Die Reisen können kostenlos umgebucht oder storniert werden. Update 1: Im Ausland gestrandete Germania-Passagiere, die keine Pauschalreise gebucht haben, können sich an andere Fluggesellschaften wenden. Wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mitteilt, bieten Lufthansa, Condor, Eurowings, Tuifly, Sun Express, Swiss und AUA den Reisenden Sonderkonditionen für den Rückflug an. Bei Tuifly und Eurowings, zum Beispiel, bekommen sie 50 Prozent des Preises erstattet. Für Pauschalreise-Kunden organisieren die Veranstalter die Rückflüge. Reisenden, die ein Quality-Plus-Paket gebucht haben, wird über die integrierte Versicherung ihr Germania-Ticket erstattet.   Nun hat es Germania doch erwischt. Die Germania Fluggesellschaft mbH, die Germania Technik Brandenburg GmbH, sowie die Germania Flugdienste GmbH haben gestern beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Insolvenz beantragt. Der Flugbetrieb wurde in der Nacht eingestellt. Die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle sind davon nicht betroffen. „Leider ist es uns schlussendlich nicht gelungen, unsere Finanzierungsbemühungen zur Deckung eines kurzzeitigen Liquiditätsbedarfs erfolgreich zum Abschluss zu bringen“, sagt CEO Karsten Balke. „Wir bedauern sehr, dass uns als Konsequenz daraus keine andere Möglichkeit als die der Insolvenzantragstellung blieb.“ Die finanzielle Schieflage bei Germania war unter anderem durch massive Kerosinpreissteigerungen über den Sommer des vergangenen Jahres und durch erhebliche Verzögerungen bei der Einflottung von Flugzeugen entstanden. Gestern noch hatte es Berichte gegeben, dass eine Gruppe um Ex-Air-Berlin-Chef Joachim Hunold versucht, die Airline mit einem zweistelligen Millionenbetrag zu retten. Passagiere, die ihr Flugticket direkt bei der Airline gekauft haben, haben aufgrund der Gesetzeslage keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung. Fluggäste, die ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, sollen sich an ihren Veranstalter wenden.