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01.02.19, 08:00 Uhr

Schmerzensgeld wegen Todesangst

Urlauber, die auf ihrer Reise Todesangst erleiden, können dafür von ihrem Veranstalter

Foto: Pexels
Urlauber, die auf ihrer Reise Todesangst erleiden, können dafür von ihrem Veranstalter Schmerzensgeld bekommen. Das Landgericht Köln hat einem Ehepaar, das auf der Heimreise von den Malediven in Seenot geraten war, eine Entschädigung von mehr als 10.000 Euro zugesprochen. Ausschlaggebend war, dass das Fährboot trotz einer Sturmwarnung abgelegt hatte und trotz der Tatsache, dass der Rückflug wegen einer Verspätung ohnehin nicht mehr erreichbar war. Die mangelbehaftete Rückreise wirke so erheblich, dass sie den Erholungswert des gesamten Urlaubs entfallen lasse, so das Gericht. Daher stehe den Reisenden ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Reisepreisminderung zu.