29.01.19, 08:00 Uhr
Kündigung wegen Vulkanausbruch rechtens
Ein Vulkanausbruch kann Urlauber zur Kündigung ihrer Reise wegen höherer Gewalt berechtigen. Das

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Ein Vulkanausbruch kann Urlauber zur Kündigung ihrer Reise wegen höherer Gewalt berechtigen. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden. Wegen eines Ausbruchs des Vulkans Turrialba hatte der Kläger eine Mietwagen-Rundreise in Costa Rica abgesagt, da die Zufahrt zu einem Nationalpark gesperrt worden war. Der Park sei eine Hauptattraktion der Reise gewesen, so die Begründung. Laut Veranstalter war nur eine eng umgrenzte Region betroffen. Ein Ausweichen mit dem Mietwagen sei möglich gewesen. Zudem sei ein Vulkanausbruch in einem Land mit vier aktiven Vulkanen keine unvorhersehbare höhere Gewalt. Das sehen die Richter jedoch anders und geben dem Kunden Recht. Der Veranstalter muss den gesamten Reisepreis erstatten.

