16.01.19, 08:00 Uhr
Kein Ausgleich bei Systemausfall im Terminal
Reisende, deren Flug wegen eines Systemausfalls im Flughafenterminal Verspätung hat oder ganz

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Reisende, deren Flug wegen eines Systemausfalls im Flughafenterminal Verspätung hat oder ganz ausfällt, haben keinen Ausgleichsanspruch nach den EU-Passagierrechten. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Computerpanne am JFK-Airport in New York. Der Systemausfall konnte wegen eines Streiks beim zuständigen Telekommunikationsdienstleister erst nach 13 Stunden behoben werden. Die Passagiere verpassten deshalb in London ihren Anschlussflug nach Stuttgart. Die Richter sehen in der Computerpanne und dem Streik "außergewöhnliche Umstände", die nicht im Verantwortungsbereich der Airline liegen.

