23.11.18, 08:00 Uhr
Generalanwalt: Keine Entschädigung bei Reifenschaden
Ein Reifenschaden eines Flugzeugs, der durch Kleinteile wie Schrauben oder Nägel auf dem Rollfeld

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Ein Reifenschaden eines Flugzeugs, der durch Kleinteile wie Schrauben oder Nägel auf dem Rollfeld verursacht worden ist, stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Fluglinie von ihrer Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen befreien kann. Diese Auffassung vertritt EU-Generalanwalt Evgeni Tanchev in seinem Schlussantrag für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im konkreten Fall geht es um einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln. Germanwings will einem Kunden keinen Ausgleich nach den EU-Passagierrechten zahlen. Die Airline argumentiert, dass die zugrunde liegende Verspätung durch einen Reifenschaden, ausgelöst durch eine Schraube auf dem Rollfeld, verursacht wurde. Erfahrungsgemäß folgt der EuGH den Anträgen des Generalanwalts. Dessen Einschätzung ist auch deshalb interessant, weil deutsche Gerichte schon anders geurteilt haben. Zum Beispiel das Landgericht Stuttgart, das in einem ähnlichen Fall entschieden hat, dass die Airline die Passagiere entschädigen muss.

