20.11.18, 08:00 Uhr
Widerrufsrecht bei Teppichkauf in der Türkei
Urlauber, die beim Besuch einer Teppichknüpferei in der Türkei im Rahmen einer Pauschalreise einen

Foto: Travel One
Urlauber, die beim Besuch einer Teppichknüpferei in der Türkei im Rahmen einer Pauschalreise einen Teppich kaufen, kann ein Widerrufsrecht nach deutschem Recht zustehen. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. Zwar führt das Gericht aus, dass der Abschluss eines Kaufvertrages im Ausland grundsätzlich dafür spricht, dass auch die dort geltende Rechtsordnung maßgebend ist. Im konkreten Fall war der Kaufvertrag einschließlich der Geschäftsbedingungen aber vollständig auf Deutsch abgefasst. Auch seien die Vertragsverhandlungen ausschließlich auf Deutsch geführt und der Kaufpreis in Euro angeben worden. Schließlich sei der Besuch der Knüpferei Teil einer Pauschalreise nach deutschem Recht gewesen. Alle Merkmale zusammen genommen begründen für die Richter ein Widerrufsrecht nach deutschem Verbraucherschutzregeln.
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