16.11.18, 08:00 Uhr
EuGH fällt Urteil zur Flugpreisangabe
Deutsche Fluggesellschaften dürfen einen Flugtarif auch in der Währung eines anderen EU-Lands

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Deutsche Fluggesellschaften dürfen einen Flugtarif auch in der Währung eines anderen EU-Lands angeben. Voraussetzung ist, dass der Abflug- oder der Ankunftsort in dem betreffenden Land liegt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Ein Passagier von Germanwings hatte auf der Airline-Website einen Flug von London nach Stuttgart gebucht. Der Flugpreis war in Pfund Sterling ausgewiesen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die darin ein unlauteres Verhalten sieht und eine Preisangabe in Euro fordert. Der EuGH hat entschieden, dass Flugtarife für EU-Flüge, die nicht in Euro ausgewiesen sind, in einer Währung angegeben werden müssen, die "mit dem angebotenen Dienst objektiv verbunden" ist. Dieses Kriterium sehen die Richter bei der Landeswährung des Abflug- oder Ankunftsorts erfüllt.
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