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08.10.18, 08:00 Uhr

Flyer zu Fluggastrechten für Menschen mit Behinderung

Reisebüros, die Kunden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität über ihre Rechte als

Foto: Stockxpertcom
Reisebüros, die Kunden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität über ihre Rechte als Flugreisende informieren wollen, können dafür einen Flyer des Bundesverkehrsministeriums nutzen. Er erläutert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen durch den Flughafen und/oder die Airline und nennt Beispiele für Unterstützungsleistungen. Zum Beispiel sind die Fluggesellschaften grundsätzlich verpflichtet, bei Flügen, die in der EU beginnen oder enden, kostenlos Mobilitätshilfen oder Begleithunde zu befördern. Für den Fall, dass etwas nicht klappt, verweist das Blatt auf die Beschwerdestelle beim Luftfahrtbundesamt. Der Flyer kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Zum Download geht es hier