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13.09.18, 08:00 Uhr

EuGH: Auch Provisionen müssen erstattet werden

Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft dem Kunden auch die Provision

Foto: Stockxpertcom
Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft dem Kunden auch die Provision erstatten, die ein Vermittler beim Kauf des Tickets erhalten hat. Es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen der Airline festgelegt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden. Geklagt hatte ein Passagier von Vueling, der sein Ticket über Opodo gebucht hatte. Nachdem der Flug annulliert worden war, wollte die Airline die Opodo-Provision von 77 Euro nicht erstatten. Laut EuGH schließt der "Preis des Flugscheins" die Vermittlerprovision grundsätzlich ein. Ob die Provison ohne Wissen der Airline festgelegt wurde oder nicht, das müssen die nationalen Gerichte prüfen.