05.09.18, 08:00 Uhr
Entschädigung bei Streik am Airport
Die Passagiere eines annullierten Flugs können auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben,

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Die Passagiere eines annullierten Flugs können auch dann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn der Flug wegen eines Streiks der Passagierkontrollen am Startflughafen abgesagt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Im konkreten Fall hatte die beklagte Airline einen Flug ab Hamburg annulliert und sich wegen des Streiks auf "außergewöhnliche Umstände" berufen. Der BGH lässt das aber nicht gelten. Dass viele Passagiere des Flugs die Sicherheitskontrollen nicht rechtzeitig passieren konnten, betrachten die Richter nicht als ausreichenden Grund für eine Annullierung. Auch die von der Airline angeführten Sicherheitsbedenken wegen mutmaßlich nachlässig durchgeführter Sicherheitskontrollen sind für den BGH kein Argument.

