29.08.18, 08:00 Uhr
Rechtsstreit um "TUI Preisindikator" in Katalogen
Das Landgericht Hannover hat TUI untersagt, in den Pauschalreisekatalogen mit dem "TUI

Foto: TUI
Das Landgericht Hannover hat TUI untersagt, in den Pauschalreisekatalogen mit dem "TUI Preisindikator" zu werben, ohne gleichzeitig den konkreten Reisepreis zu nennen. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Informationspflichten, da dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten würden. Zum Beispiel sei nicht klar, ob es sich um einen Mindestpreis, einen Durchschnittspreis oder einen mit Rabatten versehenen Preis handele. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. TUI hält dagegen: "Weder Hotels noch Fluggesellschaften müssen gedruckte Preisteile in Reisebüros auslegen, da sich Preise für Kunden transparent und einfach im Internet nachvollziehen lassen", heißt es in Hannover. Lediglich für Veranstalter bestehe nach wie vor die Pflicht, gedruckte Preisteile mit den Katalogen auszuliefern. Für die Online-Preisermittlung hat TUI einen Preisrechner auf www.tui-katalog.com. Um den digitalen Weg zu ebnen, will der Marktführer weiter durch die Gerichtsinstanzen gehen. Argumentative Schützenhilfe erhält er vom DRV. Die Aufschlüsselung der zahlreichen Preisvarianten in gedruckter Form sei weder im Sinne der Preistransparenz noch rechtlich notwendig, da die Kunden vor der Buchung entweder vom Reisebüro oder vom Veranstalter die aktuellen Preisinformation erhielten oder sich im Internet darüber informieren könnten.

