04.07.18, 08:00 Uhr
Veranstalter muss für Ersatzflug aufkommen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Veranstalter gestern dazu verurteilt, die Kosten für einen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Veranstalter gestern dazu verurteilt, die Kosten für einen Ersatzflug zu übernehmen, den die Kunden in Eigenregie gebucht hatten. Nachdem der Rückflug von Antalya nach Frankfurt abgesagt worden war, hatten die Kunden auf eigene Faust einen anderen Flug gebucht. Später verlangten sie vom Veranstalter eine Erstattung der Mehrkosten von 1.235 Euro. Der Veranstalter wies die Forderung zurück mit dem Argument, die Kunden hätten ihn vor der Buchung des Ersatzfluges nicht zur Abhilfe aufgefordert. Bei den Vorinstanzen kam er damit durch. Nicht aber beim BGH. Die Karlsruher Richter sehen eine Pflichtverletzung des Veranstalters. Denn dieser habe die Kunden nicht darauf hingewiesen, dass ein Mangel grundsätzlich angezeigt werden müsse.

