Anzeige
03.07.18, 08:00 Uhr

Reisegutscheine bei Insolvenz abgesichert

Ein Kunde bekommt bei der Pleite seines Veranstalters auch dann Geld vom Insolvenzversicherer, wenn

Foto: Travel One
Ein Kunde bekommt bei der Pleite seines Veranstalters auch dann Geld vom Insolvenzversicherer, wenn er die Reise mit einem Gutschein bezahlt hat. Das hat das Amtsgericht Frankfurt kürzlich entschieden. Die Versicherung hatte argumentiert, dass nur ein tatsächlich gezahlter Reisepreis abgesichert ist. Die Richter sehen das anders. Wenn ein Veranstalter einen Gutschein akzeptiere, dann stehe er einer Zahlung gleich. Im Insolvenzfall müsse die Versicherung einspringen wie bei einer direkten Zahlung.