19.06.18, 08:00 Uhr
DRV will Klarheit in der Formblatt-Debatte schaffen
In der kürzlich von Bewotec eröffneten Formblatt-Debatte versucht der DRV nun Klarheit zu

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In der kürzlich von Bewotec eröffneten Formblatt-Debatte versucht der DRV nun Klarheit zu schaffen. Bewotec hatte argumentiert, dass die Reisebüros ihrer vorvertraglichen Informationspflicht nach dem neuen Reiserecht auch dann nachkommen, wenn sie die nötigen Formblätter erst mit der Reisebestätigung an den Kunden aushändigen. Der DRV sieht das anders und führt als Beweis das Gesetz selbst an: "Die Unterrichtung des Reisenden nach §651d Absatz 1 und 5 sowie § 651v Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss erfolgen, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt." Das Gesetz sage eindeutig, dass der Kunde vor Abgabe seiner Willenserklärung - das heißt vor der positiven Antwort auf die Abschlussfrage des Verkäufers - die vorvertraglichen Informationen erhalten muss, so der Verband. Weiche eine Vertriebsstelle von dieser Regelung ab, seien juristische Folgen nicht auszuschließen. Nach Auffassung des DRV kann ein Reisebüro auch direkt zu Beginn des Beratungsgesprächs ein Formblatt ausgeben, wenn nach seiner Einschätzung alle dafür notwendigen Informationen vorliegen. Das Gesetz regele nur den spätest möglichen Zeitpunkt.

