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15.06.18, 08:00 Uhr

Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage

Der Bundestag hat gestern die Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Durch die neue

Foto Deutscher Bundestag/Simone M Neumann
Der Bundestag hat gestern die Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Durch die neue Regelung sollen Verbraucherverbände ein Unternehmen für mehrere Geschädigte zusammen verklagen können. Dafür müssen mindestens zehn Verbraucher von demselben Fall betroffen sein. Beim Bundesamt für Justiz wird ein Klageregister eingerichtet, in dem weitere Betroffene ihre Ansprüche anmelden können. Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucher an, wird das Verfahren durchgeführt. Der DRV kritisiert das neue Gesetz. "Um im Fall eines Schadens feststellen zu können, ob es unternehmensseitig zu systematischen Fehlern kam, müssen die Klagegegenstände exakt vergleichbar sein", sagt Präsident Norbert Fiebig. "Bei Pauschalreisen ist dies jedoch fast nie der Fall.“ Auch fordert der Verband, dass für ein Musterverfahren eine größere Gruppe von Betroffenen vorhanden sein muss. Das Gesetz tritt zum 1. November in Kraft.