Neue Handlungsempfehlung zum Reiserecht
Der DRV hat seine vierte Handlungsempfehlung zur neuen EU-Pauschalreiserichtlinie herausgegeben.

Foto: Screenshot Travel One
Der DRV hat seine vierte Handlungsempfehlung zur neuen EU-Pauschalreiserichtlinie herausgegeben. Darin werden die Besonderheiten des Verkaufs über verschiedene Kanäle beleuchtet. Für die Wahl des richtigen Formblattes zum Beispiel kommt es darauf an, auf welchem Weg der Kunde buchen will. Denn der Gesetzgeber hat unterschiedliche Versionen der Formblätter für Buchungen am Counter, per Telefon oder im Internet festgelegt. Komplizierter wird es insbesondere dann, wenn mehrere Leistungen über verschiedene Kanäle gebucht werden. Die Handlungsempfehlungen stehen Verbandsmitgliedern auf der DRV-Website kostenlos zum Download zur Verfügung.
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