11.06.18, 08:00 Uhr
Rückerstattung wegen fehlenden Hinweises
Ein Veranstalter, der bei einer Fernbusreise keinen hinreichend deutlichen Hinweis auf Fahrzeiten

Foto: Travel One
Ein Veranstalter, der bei einer Fernbusreise keinen hinreichend deutlichen Hinweis auf Fahrzeiten über Nacht gegeben hat, muss den vollen Reisepreis erstatten. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Die Klägerin aus Wetzlar wollte eine Busreise an die Côte d’Azur unternehmen. Erst aus den Reisedokumenten, die 19 Tage vor Abreise zugestellt wurden, ergab sich, dass es sich um eine Nachtfahrt handelte. Die Klägerin zeigte sich damit nicht einverstanden und forderte Abhilfe. Dazu war der Veranstalter nicht bereit, sodass die Kundin den Vertrag kündigte und die Rückzahlung des Reisepreises verlangte. Vor Gericht bekam sie damit Recht. Im Reiseprospekt sei an keiner Stelle darauf hingewiesen worden, dass die Anreise über Nacht erfolgen sollte, so die Richter. Außerdem heiße es dort, dass die ersten vier Nächte in einem Küstenort nahe San Remo verbracht würden. Tatsächlich sei jedoch geplant gewesen, die erste Nacht im Bus zu verbringen.

