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08.06.18, 08:00 Uhr

DRV kritisiert Gesetzentwurf zu Musterverfahren

Der DRV erneuert seine Kritik am Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage. Dem Verband geht es

Foto: DRV
Der DRV erneuert seine Kritik am Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage. Dem Verband geht es darum, den unscharf gefassten Klagegegenstand enger zu fassen. „Um im Fall eines Schadens feststellen zu können, ob es unternehmensseitig zu systematischen Fehlern kam, müssen die Klagegegenstände exakt vergleichbar sein“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Bei Pauschalreisen ist dies jedoch fast nie der Fall. Sie wirken vielleicht auf den ersten Blick wie standardisierte Produkte. Doch sie werden zumeist dynamisch und individuell auf Kundennachfrage zugeschnitten.“ Nach DRV-Auffassung sollte der Gesetzestext daher präzisieren, dass alle Verbraucher einen in allen Punkten exakt identischen Sachverhalt geltend machen müssen. Außerdem fordert der Verband, dass eine größere Gruppe von Betroffenen als bisher vorgesehen vorhanden sein muss. Nur dann könne ernsthaft von „standardisierten Massengeschäften“ gesprochen werden, von denen im Gesetzentwurf die Rede sei. Aktuell genügen zehn geschädigte Verbraucher, um ein Musterverfahren anzustrengen. Zusätzlich müssen sich weitere 40 Unterstützer finden, die sich in ein Klageregister eintragen. Auch plädiert der DRV für die Einführung einer Mindestschadenshöhe. Diese sehe der Gesetzentwurf bisher nicht vor.