30.05.18, 08:00 Uhr
Mehrkosten für Ersatzreise werden nicht erstattet
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern ein Urteil zum Thema Schadensersatz gefällt. Dabei hatten

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern ein Urteil zum Thema Schadensersatz gefällt. Dabei hatten Kreuzfahrt-Gäste ihren Veranstalter verklagt, weil sie drei Tage vor der Abreise erfuhren, dass auf dem Schiff keine Kabine für sie gebucht war. Als Ersatz buchten sie kurzfristig eine Mietwagen-Rundreise in Florida, die 900 Euro teurer war. Obwohl das Landgericht ihnen eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 3.685 Euro - rund 75 Prozent des Reisepreises - zusprach, klagten sie sich weiter durch die Instanzen. Als Entschädigung wollten sie den vollen Reisepreis und dazu auch die Mehrkosten für den Florida-Urlaub erstattet bekommen. Der BGH weist die Klage jedoch zurück und stellt das Urteil des Landgerichts wieder her. Die Richter sind der Ansicht, dass eine "vereitelte Reise" nicht so hoch entschädigt werden muss wie eine durch Mängel erheblich beeinträchtigte Reise. Der Veranstalter muss auch die Mehrkosten für die Ersatzreise nicht erstatten. Denn da die ursprünglich gebuchte Kreuzfahrt nicht stattgefunden hat, kann die Ersatzreise auch nicht als Abhilfe eines erheblichen Reisemangels gewertet werden.

