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07.05.18, 08:00 Uhr

Keine Entschädigung für Hotelwechsel

Wechseln Urlauber auf eigene Initiative das Hotel, weil sie in ihrem Hotelzimmer Mängel

Foto: Travel One
Wechseln Urlauber auf eigene Initiative das Hotel, weil sie in ihrem Hotelzimmer Mängel feststellen, muss der Veranstalter nicht immer für den Hotelwechsel aufkommen. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt rechtskräftigen Urteil entschieden. Die Kläger hatten einen Urlaub in der Dominikanischen Republik gebucht. In ihrem Hotelzimmer stellten sie eine Reihe von Mängeln fest. Zum Beispiel hatte der Schrank weder Kleiderstange noch Türen, und die Toilettenspülung funktionierte zunächst nicht. Nachdem die Reisenden am zweiten Tag erfolglos ein Umzugsangebot gefordert hatten, buchten sie auf eigene Faust ein Zimmer in einer anderen Vier-Sterne-Anlage. Vom Veranstalter forderten sie über den erstatteten Minderungsbetrag von 986 Euro hinaus eine Entschädigung von 3.781 Euro. Vergeblich. Die Richter argumentieren, dass ein Veranstalter nur bei erheblichen Mängeln für den Umzug ersatzpflichtig ist. Einen erheblichen Mangel konnte das Gericht aber nicht erkennen.