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Neue Handlungsempfehlung für Veranstalter

Mit einer weiteren Handlungsempfehlung zum neuen Reiserecht will der DRV Veranstaltern helfen,

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Mit einer weiteren Handlungsempfehlung zum neuen Reiserecht will der DRV Veranstaltern helfen, Fehler zu vermeiden. Diesmal geht es um die vorvertraglichen Informations- pflichten. Sofern Veranstalter Reisen ganz oder teilweise über Vertriebspartner anbieten, müssen sie diese, um ihrer vorvertraglichen Informationspflicht gerecht zu werden, mit den entsprechenden Daten versorgen. Dazu gehören insbesondere die korrekte Angebotsbeschreibung, die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie die Daten zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter. DRV-Mitglieder können die neue Handlungsempfehlung im Login-Bereich der Verbandswebsite kostenlos herunterladen. Zum Download geht es hier