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28.02.18, 08:00 Uhr

Parkplätze vom neuen Reiserecht ausgenommen

Parkplätze am Flughafen oder am Fluss- und Seehafen sind von der neuen Pauschalreiserichtlinie

Foto: Fraport
Parkplätze am Flughafen oder am Fluss- und Seehafen sind von der neuen Pauschalreiserichtlinie nicht betroffen, da sie keine touristische Leistung sind. Darauf weist der Münchner Vermittler von Parkplätzen, Holiday Extras, hin. „Das neue Gesetz hat insbesondere bei den Reisebüros für eine spürbare Verunsicherung gesorgt“, weiß Geschäftsführer Johannes Mehrer. „Durch das Bündeln mit einer nichttouristischen Leistung entsteht kein Veranstalterpaket und auch keine verbundene Reiseleistung.“ Auch die Holiday Extras-Sparte „Hotel+Parken“  sei von der neuen Regelung nicht betroffen. Die Vermittlung von Lounges als Einzelleistung bleibe ebenfalls unproblematisch.