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Urteil zum Gerichtsstand

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Ein überraschendes Urteil zum Gerichtsstand bei Online-Flugbuchungen hat das OLG Frankfurt gefällt. Demnach sind deutsche Gerichte bei Buchung eines ausländischen Flugtickets über eine deutsche Website nicht zuständig. Im konkreten Fall hatte ein Kunde ein Air France-Ticket  über airfrance.de gebucht. Als es zum Rechtsstreik kam und der Käufer in Deutschland klagte, wurde die Klage als unzulässig abgewiesen. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Weitere Infos zum Urteil hier.