09.02.18, 08:00 Uhr
EuGH entscheidet über Margenbesteuerung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern über die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern über die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen entschieden. Die Europäische Kommission hatte Deutschland Vertragsverletzungen vorgeworfen und Klage eingereicht. Deutschland schließe Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuersonderregelung für Reisebüros aus. Außerdem gestatte der deutsche Staat Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln. Der EuGH hat diese Punkte in seinem Urteil bestätigt. Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), sieht einen erheblichen Mehraufwand auf die Branche zukommen: "Die Beanstandung der Gesamtmargenermittlung führt dazu, dass eine Einzelmargenermittlung zukünftig durchgeführt werden muss." Dies führe zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Geschäftsreisebüros. Er setzt nun auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium und eine Übergangsfrist für die Umstellung der IT.
Zum EuGH-Urteil geht es hier.

