Neue Handlungsempfehlungen zum Reiserecht
Auf der Website des DRV finden Reisebüros weitere Handlungsempfehlungen zum neuen Reiserecht. Im

Foto: Travel One
Auf der Website des DRV finden Reisebüros weitere Handlungsempfehlungen zum neuen Reiserecht. Im dritten Teil der Serie werden die rechtlichen Voraussetzungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit verbundenen Reiseleistungen anhand verschiedener Fallbeispiel erläutert. "Das besondere Risiko der verbundenen Reiseleistungen besteht darin, dass Reisebüros bei fehlerhafter Abwicklung schnell in die Rolle des Reiseveranstalters geraten und dann beispielsweise eine entsprechende Absicherung für die Veranstalterhaftung benötigen", erklärt Michael Althoff, Leiter des DRV-Projektes zur Analyse der technischen und prozessualen Änderungen durch das neue Reiserecht. Die Handlungsempfehlungen sind für Verbandsmitglieder im passwortgeschützten Bereich auf der DRV-Website abrufbar.
Zu den Handlungsempfehlungen geht es hier.

