19.01.18, 08:00 Uhr
DER Touristik vereinheitlicht Agenturverträge
Die DER Touristik vereinheitlicht die Agenturverträge, die bislang von der DER Touristik in

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Die DER Touristik vereinheitlicht die Agenturverträge, die bislang von der DER Touristik in Frankfurt und in Köln getrennt mit den Reisebüros abgeschlossen wurden. In den neuen Verträgen können die Agenturen zwischen Direkt- und Reisebüroinkasso wählen, "sie schützen die Reisebüros vor Beratungsklau, regeln die Nutzung der Kundendaten der Reisebüros durch die DER Touristik im Sinne der Agenturen und erlauben künftig die Buchung aller Veranstaltermarken der DER Touristik Deutschland mit nur einem Vertrag", teilt das Unternehmen mit. "Es ist die logische Konsequenz und ein idealer Zeitpunkt: Die im Sommer in Kraft tretende Pauschalreiserichtlinie zwingt die Reiseveranstalter zur Anpassung ihrer Agenturverträge. Wir verbinden das mit einer Vereinheitlichung und Verbesserung unserer Verträge", erläutert Kevin Keogh, Geschäftsbereichsleiter Marketing und Vertrieb der DER Touristik Deutschland. Unverändert besteht der Handelsvertreterstatus der Agenturen weiter.
Im Zuge der EU-Pauschalreiserichtlinie werde das Direktinkasso für viele Reisebüros attraktiver werden, da dann die Umsätze mit verbundenen Reiseleistungen, die über das Agenturinkasso abgewickelt werden, künftig durch das Reisebüro gegen Insolvenz abgesichert werden müssten, begründet die DER Touristik die nun eingeräumte Wahlfreiheit. Die DER Touristik versichert, dass die Kundendaten nur dann genutzt werden, wenn das buchende Reisebüros bei werblichen Maßnahmen genannt werde. Es besteht kein Provisionsanspruch, "wenn der Kunde nachweislich nicht durch das buchende Reisebüro beraten wurde". "Damit möchten wir vermeiden, dass Kunden die Expertise unserer Reisebüropartner in Anspruch nehmen, ihre Buchung dann jedoch woanders platzieren, wo sie einen Rabatt erhalten“, so Keogh weiter.

