Anzeige
04.01.18, 08:00 Uhr

Gericht verbietet Easyjet-Klausel

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat das Landgericht Frankfurt Easyjet die

Foto: Travel One
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat das Landgericht Frankfurt Easyjet die Verwendung einer bestimmten Klausel in den AGB gegenüber deutschen Kunden untersagt. Dabei geht es um die Formulierung; „Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von Easyjeterhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren.“ In der Klausel schließt die Airline für den Fall des Rücktritts des Kunden vom Luftbeförderungsvertrag die Erstattung tatsächlich nicht angefallener Steuern und Gebühren aus. Das Gericht wertet das jedoch als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. „Wir begrüßen diese Entscheidung. Die Airline soll aus dem Rücktritt des Kunden keine zusätzlichen Vorteile ziehen, indem sie sich ausbedingt, zusätzlich zu dem für den Kunden verlorenen Beförderungsentgelt die tatsächlich nicht angefallenen Steuern und Gebühren behalten zu dürfen“, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Easyjet kann gegen das Urteil Berufung einlegen.