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12.12.17, 08:00 Uhr

Automatische Trinkgelder unzulässig

Ob Urlauber auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen selbst überlassen. Eine automatische

Foto: TRVL COUNTER
Ob Urlauber auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen selbst überlassen. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto ist ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen Berge & Meer entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "In der Kreuzfahrtbranche ist es gängige Praxis, die Endpreise durch versteckte Trinkgelder zu erhöhen. Dem wurde endlich eine Grenze gesetzt", sagt VZBV-Rechtsreferentin Kerstin Hoppe. Berge & Meer hatte als Trinkgeld automatisch zehn Euro pro Person und Nacht vom Bordkonto der Reisenden abgebucht. Das Unternehmen berief sich dabei auf eine entsprechende Regelung in den AGB. Im Reiseprospekt wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung an der Rezeption gekürzt, gestrichen oder erhöht werden können. Für die Richter verstößt die Regelung gegen das "Gebot der Ausdrücklichkeit". Demnach müssen die Kunden einer Zahlung ausdrücklich zustimmen. (KG)