08.12.17, 08:00 Uhr
Schutz bei unbeabsichtigter Veranstaltertätigkeit
Reisebüros, die sich für den Fall absichern wollen, dass sie beim Verkauf verbundener

Foto: DER Touristik
Reisebüros, die sich für den Fall absichern wollen, dass sie beim Verkauf verbundener Reiseleistungen unbeabsichtigt zum Veranstalter werden, finden bei der TAS ein entsprechendes Angebot. Bei den neuen Produktbausteinen handelt es sich um eine Erweiterung des für Reisebüros bereits existierenden Haftpflichtschutzes, welche als Zusatzdeckung zur Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden kann. Dabei kann das Reisebüro zwischen einer Basis- und einer Rundum-Sorglos-Absicherung wählen. Die neue Deckung steht ab sofort zur Verfügung. Nach der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie müssen die Reisebüros vom 1. Juli 2018 an vorgeschriebene Formalitäten einhalten, um nicht in die Veranstalterhaftung zu geraten. (KG)
