Änderungen oder Ausfälle02.08.26, 15:23 Uhr
Worldia erleichtert Absicherung von Kreuzfahrt-Bausteinen
Worldia schließt eine Lücke bei Kreuzfahrt-Kombis. Wer für seine Kunden Seereisen mit individuellen Bausteinen kombiniert, bekommt von Worldia mehr Unterstützung. Eine neue Versicherung deckt über Worldia gebuchte Leistungen auch bei extern gebuchten Kreuzfahrten ab.

Mit einer neuen Kreuzfahrt-Stornoversicherung erweitert Worldia sein Angebot für den stationären Vertrieb. Foto: iStock/Zigmunds Dizgalvis
Bausteinspezialist Worldia erweitert sein Versicherungsangebot für den stationären Vertrieb. Mit einer neuen Kreuzfahrt-Stornoversicherung lassen sich ab sofort auch über Worldia gebuchte Reiseleistungen absichern, wenn die Kreuzfahrt selbst direkt bei einer Reederei oder einem anderen Veranstalter gebucht wurde.
Absicherung bei Stornierungen und Routenänderungen
Die Versicherung greift bei Stornierungen, Routenänderungen, Verspätungen sowie Änderungen des Reiseendes. Sie richtet sich insbesondere an Reisebüros, die Kreuzfahrten mit individuell zusammengestellten Vor- und Nachprogrammen kombinieren.
Sind Flüge, Hotels, Transfers oder weitere Reisebausteine über Worldia gebucht und es kommt bei der Kreuzfahrt zu Änderungen, übernimmt Worldia die Organisation der betroffenen Leistungen. Je nach Versicherungsfall werden außerdem die Kosten für notwendige Umbuchungen oder Ersatzleistungen übernommen.
Abgedeckt sind unter anderem stornierte Kreuzfahrten, geänderte Routen, ein verschobenes Reiseende oder Flugverspätungen, durch die die Einschiffung verpasst wird. Auch wenn Reisende nach einem Landausflug verspätet zum Schiff zurückkehren, organisiert Worldia die Weiterreise und übernimmt erforderliche Zusatzkosten wie Transport oder Hotelübernachtungen.
Entlastung für Reisebüros
„Mit unserer neuen Kreuzfahrt-Stornoversicherung schaffen wir zusätzliche Sicherheit für unsere Vertriebspartner:innen“, sagt Lisa Gerbens, stellvertretende Geschäftsführerin von Worldia Deutschland. „Unsere Teams übernehmen die Koordination der über Worldia gebuchten Leistungen, sodass Reisebüros und ihre Kunden schnell eine passende Lösung erhalten.“
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass An- und Abreise sowie jeweils mindestens eine Hotelübernachtung vor und nach der Kreuzfahrt über Worldia gebucht werden. Zudem muss die vollständige Buchungsreferenz der extern gebuchten Kreuzfahrt in der Worldia-Buchung hinterlegt sein.
Neue Funktion für kombinierte Reisen
Parallel erweitert Worldia die Möglichkeiten zur Reiseplanung. Reiseberater können künftig verschiedene Kreuzfahrten – darunter auch Rheinkreuzfahrten – als Leeretappe im Buchungssystem hinterlegen. Dadurch lassen sich individuelle Vor- und Nachprogramme einfacher mit extern gebuchten Kreuzfahrten kombinieren.
Absicherung bei Stornierungen und Routenänderungen
Die Versicherung greift bei Stornierungen, Routenänderungen, Verspätungen sowie Änderungen des Reiseendes. Sie richtet sich insbesondere an Reisebüros, die Kreuzfahrten mit individuell zusammengestellten Vor- und Nachprogrammen kombinieren.
Sind Flüge, Hotels, Transfers oder weitere Reisebausteine über Worldia gebucht und es kommt bei der Kreuzfahrt zu Änderungen, übernimmt Worldia die Organisation der betroffenen Leistungen. Je nach Versicherungsfall werden außerdem die Kosten für notwendige Umbuchungen oder Ersatzleistungen übernommen.
Abgedeckt sind unter anderem stornierte Kreuzfahrten, geänderte Routen, ein verschobenes Reiseende oder Flugverspätungen, durch die die Einschiffung verpasst wird. Auch wenn Reisende nach einem Landausflug verspätet zum Schiff zurückkehren, organisiert Worldia die Weiterreise und übernimmt erforderliche Zusatzkosten wie Transport oder Hotelübernachtungen.
Entlastung für Reisebüros
„Mit unserer neuen Kreuzfahrt-Stornoversicherung schaffen wir zusätzliche Sicherheit für unsere Vertriebspartner:innen“, sagt Lisa Gerbens, stellvertretende Geschäftsführerin von Worldia Deutschland. „Unsere Teams übernehmen die Koordination der über Worldia gebuchten Leistungen, sodass Reisebüros und ihre Kunden schnell eine passende Lösung erhalten.“
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass An- und Abreise sowie jeweils mindestens eine Hotelübernachtung vor und nach der Kreuzfahrt über Worldia gebucht werden. Zudem muss die vollständige Buchungsreferenz der extern gebuchten Kreuzfahrt in der Worldia-Buchung hinterlegt sein.
Neue Funktion für kombinierte Reisen
Parallel erweitert Worldia die Möglichkeiten zur Reiseplanung. Reiseberater können künftig verschiedene Kreuzfahrten – darunter auch Rheinkreuzfahrten – als Leeretappe im Buchungssystem hinterlegen. Dadurch lassen sich individuelle Vor- und Nachprogramme einfacher mit extern gebuchten Kreuzfahrten kombinieren.

