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Neue Gesetzesvorgaben
02.08.26, 14:40 Uhr

DRV mahnt zu belegbarer Nachhaltigkeits-Kommunikation

Ab dem 27. September gelten strengere Regeln für Aussagen zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Der DRV begrüßt die neuen Vorgaben gegen Greenwashing, warnt aber vor einem Rückzug aus der Nachhaltigkeitskommunikation. Entscheidend seien künftig konkrete, nachvollziehbare und belegbare Aussagen.

DRV-Präsident Albin Loidl betont, dass die neuen Vorgaben Greenwashing eindämmen sollen, glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation aber weiterhin ermöglichen. Foto: DRV/Marcel Kautz
Ab dem 27. September gelten für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern strengere gesetzliche Vorgaben. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die neuen Regeln zur Eindämmung von Greenwashing, – betont jedoch, dass Nachhaltigkeitskommunikation weiterhin möglich bleibt, sofern Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind.

Kein Kommunikationsverbot für Nachhaltigkeit

Mit der Umsetzung der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) in deutsches Recht treten zum 27. September neue Anforderungen an die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in Kraft. Grundlage ist das 3. Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

„Die EmpCo-Richtlinie ist kein Kommunikationsverbot für Nachhaltigkeit. Sie setzt vielmehr einen klaren Rahmen für transparente, nachvollziehbare und belegbare Aussagen“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. „Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie der Unternehmen, die sich seit Jahren ernsthaft für mehr Nachhaltigkeit im Tourismus engagieren.“ Nachhaltigkeit in all ihren Facetten, so Loidl, bleibe „ein zentrales Zukunftsthema der Reisewirtschaft – und die Kommunikation dazu unerlässlich.“

Strengere Vorgaben für Werbeaussagen

Mit den neuen Regelungen gelten einheitliche Maßstäbe für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „grün“ dürfen künftig nicht mehr ohne entsprechende Belege verwendet werden.

Aussagen müssen konkret, nachvollziehbar und belastbar sein. Auch für Nachhaltigkeitssiegel sowie Umweltversprechen mit Blick auf die Zukunft gelten strengere Anforderungen.

Reisebranche sollte Kommunikation prüfen

Die neuen Vorschriften betreffen ausdrücklich auch Dienstleistungen und damit Reiseleistungen. Veranstalter, Vermittler und andere touristische Unternehmen sollten deshalb ihre Werbe- und Kommunikationsmaterialien rechtzeitig überprüfen und an die neuen rechtlichen Vorgaben anpassen.

Da die Änderungen ohne Übergangsfrist zum 27. September in Kraft treten, empfiehlt der DRV, bestehende Nachhaltigkeitsaussagen, verwendete Begrifflichkeiten und Nachweise zeitnah zu überprüfen. Unternehmen sollten klären, welche Aussagen weiterhin zulässig sind, wo Präzisierungen erforderlich werden und welche Belege ergänzt werden müssen.

Glaubwürdigkeit als Wettbewerbsvorteil

Der DRV sieht in den neuen Vorgaben auch Chancen für Unternehmen, die Nachhaltigkeit bereits fest in ihrem Geschäftsmodell verankert haben. „Wer Verantwortung übernimmt und nachhaltige Maßnahmen transparent dokumentiert, soll darüber selbstverständlich auch sprechen können“, sagt Loidl.

Die Kommunikation müsse lediglich „präziser und nachvollziehbarer erfolgen“. Das würde Fairness schaffen und das Vertrauen stärken, so Loidls Überzeugung. „Entscheidend ist künftig daher nicht, ob Unternehmen über Nachhaltigkeit sprechen, sondern wie.“

DRV warnt vor Schweigen aus Unsicherheit

Der Verband warnt zugleich davor, dass Unternehmen aus Sorge vor Abmahnungen oder rechtlichen Unsicherheiten ganz auf Nachhaltigkeitskommunikation verzichten könnten. „Greenwashing zu verhindern, ist richtig und notwendig“, sagt Loidl. „Nachhaltige Innovationen, Investitionen und konkrete Fortschritte müssen aber sichtbar bleiben.“

Nur wenn Unternehmen transparent über ihre Maßnahmen informierten, erhielten Verbraucher eine verlässliche Orientierung und könnten fundierte Entscheidungen treffen.