Kostenloser Leitfaden02.08.26, 13:53 Uhr
IHA erklärt neue KI-Kennzeichnungspflichten für Hotels
Der EU AI Act bringt neue Pflichten beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, auch für Hotels. Mit einem aktualisierten Leitfaden unterstützt der Hotelverband Deutschland (IHA) seine Mitglieder bei der Umsetzung der Regeln für Chatbots, Bildbearbeitung und KI-generierte Inhalte.

Chatbots, KI-Texte oder bearbeitete Fotos: Hotels müssen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz neue EU-Vorgaben erfüllen. Foto: iStock/AndreyPopov
Unternehmen – darunter Hotels – müssen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz künftig Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des EU AI Act beachten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden dazu aktualisiert. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content.
Der Leitfaden steht IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im Extranet zur Verfügung.
Orientierung für den Einsatz von KI im Hotel
Der Leitfaden erläutert die Anforderungen, die ab dem 2. August 2026 insbesondere für den Einsatz von Buchungs- und Service-Chatbots, KI-gestützten Telefon- und Messenger-Assistenten, Bildbearbeitungstools sowie generativer KI für Texte und Marketinginhalte gelten. Außerdem beschreibt er die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Hotels sind beim Einsatz fertiger Softwarelösungen in der Regel Betreiber. Technische Pflichten wie die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte liegen dagegen vorrangig bei den jeweiligen Anbietern.
Hinweise zur Bildbearbeitung
Ein Schwerpunkt der Aktualisierung betrifft die KI-gestützte Bearbeitung von Hotelfotos. Moderate Farb-, Licht- und Qualitätskorrekturen gelten in der Regel als technische Standardbearbeitung. Werden Bilder jedoch so verändert, dass sie über Ausstattung, Lage, Umgebung oder Qualität eines Hotels täuschen können, können Kennzeichnungspflichten sowie wettbewerbsrechtliche Risiken entstehen.
Der Leitfaden enthält dazu konkrete Beispiele und Handlungsempfehlungen für das Hotelmarketing.
Kompetenzpflicht bleibt bestehen
„Mit dem aktualisierten Leitfaden geben wir unseren Mitgliedern eine verständliche und umsetzungsorientierte Hilfestellung an die Hand. Entscheidend ist, die eingesetzten KI-Anwendungen zu kennen, Verantwortlichkeiten mit den Systemanbietern zu klären und gegenüber Gästen transparent zu kommunizieren“, sagt Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).
Darüber hinaus greift der Leitfaden die seit dem 2. Februar 2025 geltende Kompetenzpflicht nach Artikel 4 des EU AI Act auf. Diese verlangt keine pauschale Zertifizierung aller Beschäftigten, sondern eine angemessene und dokumentierte Einweisung der Mitarbeitenden, die KI-Systeme einsetzen oder deren Ergebnisse prüfen und weiterverwenden.
Zum Inhalt des Leitfadens gehören außerdem Musterhinweise für Chatbots und Telefonassistenten, Beispiele zur Bildbearbeitung, Empfehlungen für Anbieterbestätigungen sowie eine Checkliste für die betriebliche Umsetzung.
Der Leitfaden steht IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im Extranet zur Verfügung.
Orientierung für den Einsatz von KI im Hotel
Der Leitfaden erläutert die Anforderungen, die ab dem 2. August 2026 insbesondere für den Einsatz von Buchungs- und Service-Chatbots, KI-gestützten Telefon- und Messenger-Assistenten, Bildbearbeitungstools sowie generativer KI für Texte und Marketinginhalte gelten. Außerdem beschreibt er die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Hotels sind beim Einsatz fertiger Softwarelösungen in der Regel Betreiber. Technische Pflichten wie die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte liegen dagegen vorrangig bei den jeweiligen Anbietern.
Hinweise zur Bildbearbeitung
Ein Schwerpunkt der Aktualisierung betrifft die KI-gestützte Bearbeitung von Hotelfotos. Moderate Farb-, Licht- und Qualitätskorrekturen gelten in der Regel als technische Standardbearbeitung. Werden Bilder jedoch so verändert, dass sie über Ausstattung, Lage, Umgebung oder Qualität eines Hotels täuschen können, können Kennzeichnungspflichten sowie wettbewerbsrechtliche Risiken entstehen.
Der Leitfaden enthält dazu konkrete Beispiele und Handlungsempfehlungen für das Hotelmarketing.
Kompetenzpflicht bleibt bestehen
„Mit dem aktualisierten Leitfaden geben wir unseren Mitgliedern eine verständliche und umsetzungsorientierte Hilfestellung an die Hand. Entscheidend ist, die eingesetzten KI-Anwendungen zu kennen, Verantwortlichkeiten mit den Systemanbietern zu klären und gegenüber Gästen transparent zu kommunizieren“, sagt Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).
Darüber hinaus greift der Leitfaden die seit dem 2. Februar 2025 geltende Kompetenzpflicht nach Artikel 4 des EU AI Act auf. Diese verlangt keine pauschale Zertifizierung aller Beschäftigten, sondern eine angemessene und dokumentierte Einweisung der Mitarbeitenden, die KI-Systeme einsetzen oder deren Ergebnisse prüfen und weiterverwenden.
Zum Inhalt des Leitfadens gehören außerdem Musterhinweise für Chatbots und Telefonassistenten, Beispiele zur Bildbearbeitung, Empfehlungen für Anbieterbestätigungen sowie eine Checkliste für die betriebliche Umsetzung.

