Mietwagen im Ausland22.07.26, 14:55 Uhr
Sunny Cars warnt vor teuren Parkfehlern im Urlaub
Wer mit dem Auto oder Mietwagen durch Europa reist, sollte die Parkregeln des Urlaubslands kennen. Sunny Cars hat ungewöhnliche Vorschriften und Besonderheiten aus mehreren Ländern zusammengestellt – von wechselnden Parkseiten in Frankreich bis zu den ZTL-Zonen in Italien.

Mit einem Überblick über außergewöhnliche Parkvorschriften in Europa will Sunny Cars Urlauber vor kostspieligen Fehlern bewahren. Foto: iStock/SDI Productions
Wer mit dem Auto oder Mietwagen durch Europa reist, sollte sich vorab über die Parkregeln im Urlaubsland informieren. Unterschiedliche Vorschriften, Zusatzschilder und Bordsteinmarkierungen können schnell zu Strafzetteln führen. Der Münchner Broker Sunny Cars hat einige der ungewöhnlichsten Parkregelungen in Europa zusammengestellt.
Weit verbreitet sind außerdem die verkehrsbeschränkten Zonen (Zona a Traffico Limitato, ZTL) in historischen Innenstädten. Wer ohne Genehmigung in diese Bereiche einfährt, muss mit einer Geldstrafe von rund 100 Euro rechnen – auch dann, wenn das Fahrzeug dort gar nicht geparkt wird.
Nach 18 Uhr ist das Parken ohne Parkscheibe erlaubt, sofern das Fahrzeug vor 8 Uhr wieder entfernt wird. Wer eine Parkscheibe mit der nächtlichen Ankunftszeit auslegt, darf bis 9 Uhr parken. Grundsätzlich muss die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden.
- Dänemark: Zehn Meter Abstand sind Pflicht
- Frankreich: Die Straßenseite wechselt mit dem Datum
- Griechenland: Halteverbot richtet sich nach dem Monat
- Italien: Küsse können teuer werden
Weit verbreitet sind außerdem die verkehrsbeschränkten Zonen (Zona a Traffico Limitato, ZTL) in historischen Innenstädten. Wer ohne Genehmigung in diese Bereiche einfährt, muss mit einer Geldstrafe von rund 100 Euro rechnen – auch dann, wenn das Fahrzeug dort gar nicht geparkt wird.
- Kroatien: Parkverstöße können noch Jahre später Folgen haben
- Schweiz: Sonderregel für die Blaue Zone
Nach 18 Uhr ist das Parken ohne Parkscheibe erlaubt, sofern das Fahrzeug vor 8 Uhr wieder entfernt wird. Wer eine Parkscheibe mit der nächtlichen Ankunftszeit auslegt, darf bis 9 Uhr parken. Grundsätzlich muss die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden.
- Bordsteinmarkierungen unterscheiden sich je nach Land

