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Mietwagen im Ausland
22.07.26, 14:55 Uhr

Sunny Cars warnt vor teuren Parkfehlern im Urlaub

Wer mit dem Auto oder Mietwagen durch Europa reist, sollte die Parkregeln des Urlaubslands kennen. Sunny Cars hat ungewöhnliche Vorschriften und Besonderheiten aus mehreren Ländern zusammengestellt – von wechselnden Parkseiten in Frankreich bis zu den ZTL-Zonen in Italien.

Mit einem Überblick über außergewöhnliche Parkvorschriften in Europa will Sunny Cars Urlauber vor kostspieligen Fehlern bewahren. Foto: iStock/SDI Productions
Wer mit dem Auto oder Mietwagen durch Europa reist, sollte sich vorab über die Parkregeln im Urlaubsland informieren. Unterschiedliche Vorschriften, Zusatzschilder und Bordsteinmarkierungen können schnell zu Strafzetteln führen. Der Münchner Broker Sunny Cars hat einige der ungewöhnlichsten Parkregelungen in Europa zusammengestellt.
 
  • Dänemark: Zehn Meter Abstand sind Pflicht
In Dänemark gilt beim Parken ein Mindestabstand von zehn Metern zu Kreuzungen und Radwegen. Das soll freie Sicht für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. An Kreuzungen mit abgerundeten Ecken zählt dabei die nächstgelegene Ecke mit scharfem Winkel. Als Orientierung gelten etwa 12,5 Gehwegplatten.
 
  • Frankreich: Die Straßenseite wechselt mit dem Datum
In einigen französischen Straßen gilt das sogenannte halbmonatliche Wechselparken. Vom 1. bis zum 15. eines Monats darf auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern geparkt werden. Ab dem 16. bis zum Monatsende ist die Seite mit den geraden Hausnummern vorgesehen. Entsprechende Straßen sind ausgeschildert.
 
  • Griechenland: Halteverbot richtet sich nach dem Monat
In Griechenland geben die senkrechten Linien auf Halteverbotsschildern Auskunft darüber, wann das Verbot gilt. Eine Linie steht für ungerade Monate wie Januar oder Mai. Zwei Linien gelten für gerade Monate wie Februar oder Juni.
 
  • Italien: Küsse können teuer werden
In der süditalienischen Stadt Eboli kann ein Kuss im Auto nach Angaben von Sunny Cars mit bis zu 500 Euro Bußgeld geahndet werden.

Weit verbreitet sind außerdem die verkehrsbeschränkten Zonen (Zona a Traffico Limitato, ZTL) in historischen Innenstädten. Wer ohne Genehmigung in diese Bereiche einfährt, muss mit einer Geldstrafe von rund 100 Euro rechnen – auch dann, wenn das Fahrzeug dort gar nicht geparkt wird.
 
  • Kroatien: Parkverstöße können noch Jahre später Folgen haben
In vielen kroatischen Städten überwachen private Unternehmen den ruhenden Verkehr. Bei Verstößen entsteht häufig keine behördliche Geldbuße, sondern eine zivilrechtliche Forderung von etwa 20 Euro. Wird diese nicht vor Ort beglichen, können später zusätzliche Kosten durch Inkasso- oder Anwaltsverfahren entstehen. Die Forderungen verjähren laut Sunny Cars erst nach fünf Jahren.
 
  • Schweiz: Sonderregel für die Blaue Zone
In der Schweizer Blauen Zone darf zwischen 8 und 18 Uhr grundsätzlich eine Stunde mit Parkscheibe geparkt werden. Wer zwischen 11.30 und 13.29 Uhr ankommt, darf allerdings bis 14.30 Uhr stehen bleiben.

Nach 18 Uhr ist das Parken ohne Parkscheibe erlaubt, sofern das Fahrzeug vor 8 Uhr wieder entfernt wird. Wer eine Parkscheibe mit der nächtlichen Ankunftszeit auslegt, darf bis 9 Uhr parken. Grundsätzlich muss die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden.
 
  • Bordsteinmarkierungen unterscheiden sich je nach Land
Nicht nur Schilder, sondern auch farbige Bordsteinmarkierungen haben in Europa unterschiedliche Bedeutungen. Blau, Gelb oder Weiß können je nach Land verschiedene Parkregelungen kennzeichnen. Vor dem Abstellen des Fahrzeugs lohnt sich deshalb ein Blick auf die jeweiligen Markierungen. >> Hier geht's zum kostenlosen Merkblatt von Sunny Cars.