„Wir greifen durch“21.07.26, 14:13 Uhr
Deutsche Bahn verhängt Alkoholverbot an 5.400 Bahnhöfen
Nach einem schweren Gewaltvorfall verschärft die Deutsche Bahn ihre Regeln an den Bahnhöfen. Bis Mitte Oktober soll bundesweit gemäß Hausrecht ein Alkoholkonsumverbot an rund 5.400 Stationen gelten. Die Bahn verspricht sich davon mehr Sicherheit für Fahrgäste und Mitarbeiter.

Schluss mit lustig: Die Deutsche Bahn macht ihre Bahnhöfe bundesweit alkoholfrei. Foto: Deutsche Bahn AG/Stefan Wildhirt
Die Deutsche Bahn führt bundesweit ein Alkoholkonsumverbot an ihren Bahnhöfen ein. Die neue Regel soll schrittweise bis zum 15. Oktober 2026 an rund 5.400 Bahnhöfen gelten. Ziel ist es, die Sicherheit für Reisende und Mitarbeitende zu erhöhen.
Umsetzung bis Mitte Oktober
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, verkündet DB-Chefin Evelyn Palla. „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“ Der brutale Angriff vom vergangenen Freitag habe dies erneut gezeigt.
Damit bezieht sich Palla auf einen Vorfall in Baden-Württemberg. Bei einer Fahrkartenkontrolle soll ein laut Medienberichten alkoholisierter 36-jähriger Fahrgast einen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn angegriffen haben. Der 26-Jährige wurde während der Auseinandersetzung aus einem mit rund 120 km/h fahrenden Regionalzug geschleudert und lebensgefährlich verletzt. Deshalb, so Palla, komme jetzt das Alkoholverbot an allen Bahnhöfen. „Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste“, unterstreicht die Bahn-Chefin
Hierbei will der Konzern auf sein Hausrechts zurückgreifen. Dafür werden in den kommenden Wochen die Hausordnungen vor Ort in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen angepasst.
Erste Bahnhöfe bereits alkoholfrei
An 30 Bahnhöfen gilt das Alkoholkonsumverbot bereits heute, darunter in Frankfurt am Main, Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagt Palla. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“ Zum 1. September kommen die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig hinzu.
Vom Verbot ausgenommen ist die Gastronomie in den Bahnhöfen. Reisende dürfen außerdem weiterhin verschlossenen Alkohol im Gepäck oder aus Einkäufen mitführen.
Wer gegen das Alkoholkonsumverbot verstößt, muss zunächst mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen will die Bahn ein Hausverbot aussprechen.

