EU-Rat beschließt Novelle30.03.26, 12:32 Uhr
DRV begrüßt Pauschalreise-Reform – sieht aber Lücken
Mehr Klarheit im Reiserecht, aber offene Fragen bei Krisen: Der EU-Rat beschließt die Reform der Pauschalreiserichtlinie. Der DRV sieht Fortschritte bei Definitionen, vermisst jedoch zusätzliche Instrumente für Ausnahmesituationen.

Albin Loidl, Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), begrüßt die klareren Regeln der EU-Pauschalreiserichtlinie, kritisiert aber fehlende Anpassungen für Krisensituationen. Foto: Messe Berlin
Der EU-Rat beschließt die Reform der Pauschalreiserichtlinie. Der Deutsche Reiseverband (DRV) bewertet die Entscheidung insgesamt positiv, sieht aber weiter Lücken bei der Krisenvorsorge.
Klarere Regeln für Reisearten
Der Rat schafft mehr Klarheit bei der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen. Aus Sicht des DRV verbessert das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Branche.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Rat insbesondere bei den Definitionen und der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen für die notwendige Klarheit gesorgt hat. Das ist ein wichtiger Beitrag zu praktikablen und verlässlichen Rahmenbedingungen im europäischen Reiserecht“, kommentiert DRV-Präsident Albin Loidl.
Präzisere Regeln für außergewöhnliche Umstände
Auch die Kriterien für außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände werden genauer gefasst. Die Regelungen betreffen Situationen im Zielgebiet, am Abreiseort und entlang der Reiseroute.
Nach Einschätzung des DRV sorgt das für mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und mehr Transparenz für Verbraucher.
Keine Änderungen bei Rückerstattungen
Unverändert bleibt die Frist für Rückerstattungen. Veranstalter müssen Kunden weiterhin innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung oder Kündigung den Reisepreis erstatten.
Der DRV kritisiert, dass Erfahrungen aus der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt wurden. Auch aktuelle Krisen wie die Lage im Nahen Osten zeigten strukturelle Schwächen.
„Gerade aktuelle Krisen zeigen, wie wichtig es gewesen wäre, für Situationen dieses Ausmaßes zusätzliche Instrumente vorzusehen – etwa obligatorische Gutscheinlösungen oder mehr Flexibilität bei Rückerstattungsfristen“, sagt Loidl. „Dass diese Punkte keinen Eingang in die Richtlinie gefunden haben, ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance.“
Umsetzung bis 2029 geplant
Mit der Entscheidung des Rates ist das EU-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Richtlinie wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit für die Umsetzung. Zusätzlich gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab 2029 angewendet werden.
Klarere Regeln für Reisearten
Der Rat schafft mehr Klarheit bei der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen. Aus Sicht des DRV verbessert das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Branche.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Rat insbesondere bei den Definitionen und der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen für die notwendige Klarheit gesorgt hat. Das ist ein wichtiger Beitrag zu praktikablen und verlässlichen Rahmenbedingungen im europäischen Reiserecht“, kommentiert DRV-Präsident Albin Loidl.
Präzisere Regeln für außergewöhnliche Umstände
Auch die Kriterien für außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände werden genauer gefasst. Die Regelungen betreffen Situationen im Zielgebiet, am Abreiseort und entlang der Reiseroute.
Nach Einschätzung des DRV sorgt das für mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und mehr Transparenz für Verbraucher.
Keine Änderungen bei Rückerstattungen
Unverändert bleibt die Frist für Rückerstattungen. Veranstalter müssen Kunden weiterhin innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung oder Kündigung den Reisepreis erstatten.
Der DRV kritisiert, dass Erfahrungen aus der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt wurden. Auch aktuelle Krisen wie die Lage im Nahen Osten zeigten strukturelle Schwächen.
„Gerade aktuelle Krisen zeigen, wie wichtig es gewesen wäre, für Situationen dieses Ausmaßes zusätzliche Instrumente vorzusehen – etwa obligatorische Gutscheinlösungen oder mehr Flexibilität bei Rückerstattungsfristen“, sagt Loidl. „Dass diese Punkte keinen Eingang in die Richtlinie gefunden haben, ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance.“
Umsetzung bis 2029 geplant
Mit der Entscheidung des Rates ist das EU-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Richtlinie wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit für die Umsetzung. Zusätzlich gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich ab 2029 angewendet werden.

