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Weiter scharfe Kritik an Pauschalreiserichtlinie

Nachdem sich bereits sieben Brancheverbände kritisch zur Revision der EU-Pauschreiserichtlinie geäußert haben, schlägt das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt jetzt in dieselbe Kerbe.

Weiter scharfe Kritik an Pauschalreiserichtlinie
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Nachdem sich bereits sieben Brancheverbände kritisch zur Revision der EU-Pauschreiserichtlinie geäußert haben, schlägt das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) jetzt in dieselbe Kerbe. Die 27 ATV-Verbände, die sich aus allen Bereichen der Tourismusbranche zusammengeschlossen haben, zeigen sich enttäuscht über den aktuellen Entwurf der EU-Kommission. Vor allem bemängeln sie, dass ein Ausnahmefall wie die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Branche für die Zukunft nicht angemessen berücksichtigt wurde.

Da die Veranstalter während und vor allem zu Beginn der Pandemie verpflichtet wurden, binnen 14 Tagen Kundengelder abzugsfrei zurückzuerstatten, seien Veranstalter und Reisebüros unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten, führen die Verbände aus. Daher müsse bei einer Revision der Pauschalreiserichtlinie für den Fall eines neuerlichen kompletten Marktversagens eine Regelung getroffen werden, die „einen vernünftigen Lastenausgleich“ zwischen den Unternehmen und Verbrauchern vorsehe. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze wie Gutscheine, Rückzahlungsverpflichtungen von Leistungsträgern sowie Krisenfonds sehen die Verbände „als keine wirksame Antwort“ an.

Zugleich wird kritisiert, dass „weitere bürokratische Lasten“ eingeführt werden sollen. Im Resultat würde dadurch das Produkt Pauschalreise nur teurer und unattraktiver. Zudem stehe zu befürchten, dass die geplanten Änderungen dazu führen, dass sich die Konzentration im Vertrieb weiter erhöht und sich damit die Vielfalt und Auswahl für die Verbraucher verkleinern. Das Bündnis kritisiert außerdem, dass im Vorschlag der EU-Kommission die Möglichkeit eines kostenfreien Stornos aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Umständen erweitert wurde auf den Abreiseort und Wohnsitz. „Damit wurde zugleich die Veranstalterhaftung ausgeweitet, was gestrichen werden muss“, lautet das ATV-Plädoyer. Auch dass im Entwurf der Richtlinie der Unterschied zwischen Pauschalreise und Einzelleistungen aufgeweicht wird, stößt den Touristikern auf.

Das komplette Positions-Papier der ATV-Verbände gibt es hier >>>