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RTK-Affäre
26.04.23, 16:05 Uhr

TUI lässt Datenweitergabe auch strafrechtlich prüfen

TUI will die Vorgänge um die Datenweitergabe von RTK an FTI selbst „umfassend prüfen“ lassen und hat eine Anwaltssozietät beauftragt.

Foto: iStock
TUI legt in der Affäre um die Weitergabe von Reisebürodaten durch die RTK an FTI nach. Die Hannoveraner bringen eine Trennung der Kooperation von FTI ins Spiel, ohne den Namen des Münchner Wettbewerbers zu nennen. TUI ist gleich doppelt von der Daten-Affäre betroffen. Zum einen als RTK-Minderheitsgesellschafter und zum anderen als Veranstalter.

TUI will die Vorgänge selbst „umfassend prüfen“ lassen und hat eine Anwaltssozietät mit einer rechtlichen, einschließlich strafrechtlichen, Prüfung beauftragt. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, dass die RTK marktrelevante Informationen über die Geschäftstätigkeit von TUI an einen Wettbewerber weitergegeben habe, wäre dies ein grober Vertrauensbruch, für den die handelnden Personen zur Verantwortung gezogen werden müssten, heißt es in Hannover.

Abhängig vom Ergebnis der Untersuchungen will TUI strukturelle und personelle Konsequenzen fordern beziehungsweise selbst ziehen. Gleichzeitig lenkt der Marktführer den Blick auf FTI als Nutznießer der Datenweitergabe. Schon jetzt sei davon auszugehen, dass es zu einer Trennung der RTK von dem „im Wettbewerb befindlichen Veranstalter“ kommen müsse. Ob das ohne weiteres geschehen wird, bleibt abzuwarten. Die RTK und FTI haben mit der Familie Sawiris einen gemeinsamen Gesellschafter.