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DRV-Webinar
17.04.23, 13:32 Uhr

Infos zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe

Bis 30. Juni müssen Touristik-Unternehmen die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen einreichen.

Foto: iStock
Bis 30. Juni müssen Touristik-Unternehmen die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen über einen prüfenden Dritten bei den Bewilligungsstellen einreichen. Auch wenn noch kein abschließender Bescheid für die Abrechnung der Überbrückungshilfen I bis III inklusive der November- und Dezemberhilfen vorliegt, kann die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen III Plus und IV eingereicht werden. Wer sich genauer über das Verfahren der Schlussabrechnung informieren will, kann am 26. April an einem Webinar des DRV teilnehmen. Für Verbands-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, Nicht-Mitglieder zahlen 29 Euro. Das Web-Seminar beginnt um 9 Uhr. Anmeldung hier.