Deutschland-Incoming13.12.22, 15:05 Uhr
Umsatzsteuer-Neuregelung wird verschoben
Die Bundesregierung wird die Umsatzsteuer-Neuregelung für Nicht-EU-Reiseveranstalter nicht am 1. Januar in Kraft setzen.

Foto: iStock
Mit „großer Zufriedenheit“ reagiert der Hotelverband Deutschland (IHA) auf die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen, die Umsatzsteuer-Neuregelung für Nicht-EU-Reiseveranstalter nicht wie geplant zum 1. Januar in Kraft zu setzen. Nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung hätten sich Reiseanbieter aus Drittländern und ohne feste Niederlassung in der EU für die Umsatzsteuer in Deutschland registrieren und auf alle in Deutschland ausgeführten Reiseleistungen sieben beziehungsweise 19 Prozent Umsatzsteuer abführen müssen. Das hätte für den Deutschlandtourismus eine Kostensteigerung von rund zehn Prozent und zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Unternehmen bedeutet.
Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar hätte Deutschland als einziges Land neben Kroatien einer für 2023 erwarteten EU-weiten Harmonisierung ohne Not vorgegriffen, so der IHA. „Wir sind erleichtert, dass in Zeiten multipler Krisen Reisen aus wichtigen internationalen Quellmärkten nach Deutschland nicht noch weiteren Kostensteigerungen unterworfen werden. Das hätte sich als empfindlicher Wettbewerbsnachteil ausschließlich für deutsche Tourismusanbieter ausgewirkt", sagt Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Mit der jetzigen Verlängerung der Nichtanwendung für zumindest ein weiteres Jahr besteht nun wieder die Chance, eine einheitliche Umsetzung in der Europäischen Union zu erreichen."
Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar hätte Deutschland als einziges Land neben Kroatien einer für 2023 erwarteten EU-weiten Harmonisierung ohne Not vorgegriffen, so der IHA. „Wir sind erleichtert, dass in Zeiten multipler Krisen Reisen aus wichtigen internationalen Quellmärkten nach Deutschland nicht noch weiteren Kostensteigerungen unterworfen werden. Das hätte sich als empfindlicher Wettbewerbsnachteil ausschließlich für deutsche Tourismusanbieter ausgewirkt", sagt Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Mit der jetzigen Verlängerung der Nichtanwendung für zumindest ein weiteres Jahr besteht nun wieder die Chance, eine einheitliche Umsetzung in der Europäischen Union zu erreichen."

