DER Touristik15.11.22, 11:15 Uhr
Mehr Engagement für den Kinderschutz
Di DER Touristik verabschiedet erstmals eine gruppenweite Kinderschutzrichtlinie für alle Unternehmenseinheiten.

Foto: iStock
Die DER Touristik will sich verstärkt für den Schutz von Kindern im Tourismus einsetzen. Der Konzern verabschiedet zum 20. November, dem internationalen Tag der Kinderrechte, erstmals eine gruppenweite Kinderschutzrichtlinie für alle Unternehmenseinheiten. Dazu zählen Veranstalter, Zielgebietsagenturen, die eigenen Hotels und Reisebüros. Vorausgegangen sind eine Risikoanalyse der touristischen Angebote und eine Bewertung, wie sich diese auf die Wahrung der Kinderrechte auswirken. „Bisher lag unser Fokus auf der Prävention von sexueller Ausbeutung“, sagt CEO Sören Hartmann. „Die neue Kinderschutzrichtlinie geht weit darüber hinaus."
Zum Beispiel werden Schul- und Waisenhausbesuche bei Reisen künftig als unzulässig klassifiziert. Strenge Anforderungen werden an Besuche von Projekten und an Angebote von Homestays gestellt, bei denen Reisende bei Einheimischen wohnen. Die Anbieter von Projektbesuchen und Homestays müssen sich verpflichtend der Null-Toleranz-Haltung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern anschließen. Weiterhin gilt immer dort, wo Kinder involviert sind, das Zwei-Erwachsenen-Prinzip, nach dem Kinder niemals mit fremden Erwachsenen allein gelassen werden dürfen. Auch wird es künftig grundsätzlich keine Volunteering-Angebote mehr geben, da nicht gewährleistet werden kann, dass bei diesen Angeboten keine Kinder involviert sind.
Mit der Kinderschutzrichtline will die DER Touristik Group klar definierte Prozesse und Anforderungen vorgeben. Dazu gehören Maßnahmen zur Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Partnern sowie zur Aufklärung der Kunden. Auch die bereits existierenden Meldemechanismen werden erweitert. Bisher lag der Fokus auf der Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net, auf der Verdachtsfälle und Hinweise auf sexuelle Ausbeutung von Kindern gemeldet werden können. Zusätzlich eingeführt werden jetzt interne Melde- und Eskalationsmechanismen, um frühzeitig Missstände aufzudecken und Betroffenen Unterstützung anzubieten.
Zum Beispiel werden Schul- und Waisenhausbesuche bei Reisen künftig als unzulässig klassifiziert. Strenge Anforderungen werden an Besuche von Projekten und an Angebote von Homestays gestellt, bei denen Reisende bei Einheimischen wohnen. Die Anbieter von Projektbesuchen und Homestays müssen sich verpflichtend der Null-Toleranz-Haltung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern anschließen. Weiterhin gilt immer dort, wo Kinder involviert sind, das Zwei-Erwachsenen-Prinzip, nach dem Kinder niemals mit fremden Erwachsenen allein gelassen werden dürfen. Auch wird es künftig grundsätzlich keine Volunteering-Angebote mehr geben, da nicht gewährleistet werden kann, dass bei diesen Angeboten keine Kinder involviert sind.
Mit der Kinderschutzrichtline will die DER Touristik Group klar definierte Prozesse und Anforderungen vorgeben. Dazu gehören Maßnahmen zur Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Partnern sowie zur Aufklärung der Kunden. Auch die bereits existierenden Meldemechanismen werden erweitert. Bisher lag der Fokus auf der Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net, auf der Verdachtsfälle und Hinweise auf sexuelle Ausbeutung von Kindern gemeldet werden können. Zusätzlich eingeführt werden jetzt interne Melde- und Eskalationsmechanismen, um frühzeitig Missstände aufzudecken und Betroffenen Unterstützung anzubieten.

