Auch sichtbare Tattoos erlaubt31.10.22, 11:51 Uhr
Condor passt die Uniformrichtlinien an
Ab 1. November gelten bei Condor neue Uniformrichtlinien für das fliegende Personal, die auch einen eigenen Stil erlauben sollen.

Foto: Condor
Ab 1. November gelten bei Condor neue Uniformrichtlinien. Für das fliegenden Personal entstehen dadurch mehr individuelle, geschlechtsunabhängige Freiräume, die auch einen eigenen Stil erlauben. Dazu wurden unternehmensseitige Vorgaben, beispielsweise zu den Themenfeldern „Make-up" und „Haare/Haarschmuck", überarbeitet. Außerdem dürfen die Crewmitglieder künftig Tattoos sichtbar tragen. Nicht erlaubt bleiben weiterhin Tattoos im Gesicht sowie „obszöne, anstößige oder verbotene Symbole und Sprüche“. „Mit der offeneren Gestaltung der Uniformrichtlinien geben wir unseren Crewmitgliedern die Möglichkeit, ihre Persönlichkeit durch den eigenen Stil auch an Bord individueller zum Ausdruck zu bringen“, sagt so Christian Schmitt, COO und Accountable Manager von Condor. Unverändert gewahrt bleibe dabei durch eine klare Trageordnung die Einheitlichkeit des Markenauftritts.

