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BGH-Urteil
28.09.22, 11:51 Uhr

Ungarn darf überhöhte Maut nachfordern

Ein ungarischer Autobahnbetreiber versucht per Inkassobüro, hohe Maut-Nachforderungen in Deutschland geltend zu machen.

Foto: iStock
Ein ungarischer Autobahnbetreiber, der in Deutschland ein eigenes Inkassobüro unterhält, versucht, hohe Maut-Nachforderungen gegenüber Fahrzeughaltern in Deutschland geltend zu machen. Nach deutschem Recht kann ein Bußgeld aber nur gegen den Fahrer verhängt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einem Fall entschieden, in dem ein Autovermieter insgesamt 958,95 Euro und 362,95 Euro außergerichtliche Inkassokosten bezahlen soll. Fünfmal waren Kunden ohne E-Vignette auf einem ungarischen Autobahnabschnitt gefahren. Die Vignette kostet 7,30 Euro. Der BGH hat entschieden, dass die Forderungen sowohl der Höhe nach in Ordnung sind, als auch gegen den Halter der Fahrzeuge geltend gemacht werden dürfen. Demnach ist der Autovermieter verpflichtet, die Maut-Nachforderungen zu begleichen.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland fordert einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Geltendmachung grenzübergreifender Bußgelder. „Nur so kann sichergestellt werden, dass den Geschäften der Inkassowirtschaft Einhalt geboten wird“, sagt Jurist Patrick Oppelt. „Zwar gibt es bereits einen EU-Rahmenbeschluss, der die Eintreibung von Bußgeldern ab 70 Euro aus dem EU-Ausland über das Bundesamt für Justiz ermöglicht. Allerdings ist es nicht verpflichtend, diesen Weg zu nutzen.“ Autoreisende, die sich vorab über Themen wie Mautsysteme, Umweltzonen, Mietwagen und Verkehrsregeln informieren wollen, können dafür die App „Mit dem Auto ins Ausland“ nutzten. Infos zum BGH-Urteil gibt es hier.