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Im September
22.08.22, 09:41 Uhr

Auch Seabourn ändert die Corona-Regeln

Wie andere Kreuzfahrt-Reedereien aktualisiert auch Seabourn die Covid-19-Maßnahmen. Die neuen Regeln treten am 6. September in Kraft.

Foto: Seabourn
Wie andere Kreuzfahrt-Reedereien aktualisiert auch Seabourn die Covid-19-Maßnahmen und ändert die Anforderungen für Impfungen und Tests vor der Kreuzfahrt. Im Rahmen der neuen Verfahren müssen vollständig geimpfte Gäste, die ihren Impfstatus nachweisen, für die meisten Kreuzfahrten unter 16 Nächten keinen Covid-19-Test mehr einreichen. Nicht geimpfte Gäste müssen nur einen selbst durchgeführten Test abgeben, der nicht älter als drei Tage ist. Die Maßnahmen gelten nicht für Reisen in Ländern, deren lokale Vorschriften abweichen können, wie zum Beispiel Kanada, Australien und Griechenland. Bei Kreuzfahrten ab 16 Nächten müssen alle Gäste einen medizinisch überwachten Covid-19-Test mit einem negativen Ergebnis vorlegen. Die Passagiere müssen geimpft sein oder bei Seabourn eine Befreiung der Impfpflicht beantragen. Die neuen Richtlinien treten am 6. September in Kraft. Sie unterliegen den örtlichen Vorschriften der jeweiligen Heimathäfen und Reiseziele.