Überbrückungshilfe03.04.22, 12:05 Uhr
DRV kritisiert Kopplung an Impfstatus
Mit Unverständnis reagiert der DRV auf die von der Regierung veröffentlichten Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV.

Foto: iStock
Mit großem Unverständnis und deutlicher Kritik reagiert der DRV auf die jetzt von der Bundesregierung veröffentlichten Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV. Demnach sollen ausgefallene Margen und Provisionen für Corona-bedingt abgesagte Reisen nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn die Reisenden über einen vollständigen Impfschutz verfügen.
„Es ist schon eine äußerst merkwürdige Entscheidung, die die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe IV getroffen hat“, heißt es in einem Statement des Verbands. „Hier wird die aktuell schwelende Debatte um eine allgemeine Impfpflicht auf dem Rücken der Reisebüros und Reiseveranstalter ausgetragen, die durch Corona wirtschaftlich nach wie vor stark betroffen sind.“ Der DRV findet das „inakzeptabel“. Bei der Neugestaltung der Bedingungen handele es sich um einen Schnellschuss, zumal es bisher schlichtweg keinerlei Notwendigkeit gegeben habe, Daten über den jeweils aktuellen Impfstatus der Kunden systematisch abzufragen oder gar zu speichern.
„Als Reisewirtschaft begrüßen wir die Unterstützungsleistungen des Bundes außerordentlich. Die Hilfsmaßnahmen wurden und werden nach wie vor benötigt und sind für den Erhalt der Infrastruktur der Touristik unerlässlich. Jetzt macht die Bundesregierung aber Druck durch die Hintertür und verlagert das Thema Impfpflicht auf Dritte“, so der Verband. Wirtschaftliche Hilfen für die Reisewirtschaft vom Impfstatus der Kundinnen und Kunden abhängig zu machen, sei falsch und bedürfe dringend einer Korrektur. Weder Reisebüros noch Veranstalter könnten für die Impfentscheidung der Reisenden in die Verantwortung gezogen werden.
„Es ist schon eine äußerst merkwürdige Entscheidung, die die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Überbrückungshilfe IV getroffen hat“, heißt es in einem Statement des Verbands. „Hier wird die aktuell schwelende Debatte um eine allgemeine Impfpflicht auf dem Rücken der Reisebüros und Reiseveranstalter ausgetragen, die durch Corona wirtschaftlich nach wie vor stark betroffen sind.“ Der DRV findet das „inakzeptabel“. Bei der Neugestaltung der Bedingungen handele es sich um einen Schnellschuss, zumal es bisher schlichtweg keinerlei Notwendigkeit gegeben habe, Daten über den jeweils aktuellen Impfstatus der Kunden systematisch abzufragen oder gar zu speichern.
„Als Reisewirtschaft begrüßen wir die Unterstützungsleistungen des Bundes außerordentlich. Die Hilfsmaßnahmen wurden und werden nach wie vor benötigt und sind für den Erhalt der Infrastruktur der Touristik unerlässlich. Jetzt macht die Bundesregierung aber Druck durch die Hintertür und verlagert das Thema Impfpflicht auf Dritte“, so der Verband. Wirtschaftliche Hilfen für die Reisewirtschaft vom Impfstatus der Kundinnen und Kunden abhängig zu machen, sei falsch und bedürfe dringend einer Korrektur. Weder Reisebüros noch Veranstalter könnten für die Impfentscheidung der Reisenden in die Verantwortung gezogen werden.

