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Urteil
30.03.22, 15:32 Uhr

Erstattung nur bei selbstbezahltem Ticket

Passagiere eines annullierten Fluges können sich nur die Tickets erstatten lassen, die sie selbst gebucht und auch selbst bezahlt haben.

Foto: iStock
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Passagiere eines annullierten Fluges nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten nach der europäischen Fluggastrechteverordnung geltend machen könnten, wenn sie die Tickets selbst gebucht und auch selbst bezahlt haben. Geklagt hatte ein Fluggastrechteportal für zwei Passagiere aus einer Fünfergruppe. Die Kläger gaben dabei aber nicht an, wer von den fünf Personen die Tickets gebucht und bezahlt hatte. Sie vertraten die Auffassung, dass den Fluggästen die Rückerstattungsansprüche zustehen und zwar unabhängig davon, wer die Tickets gebucht und bezahlt hat. Die Berliner Richter sehen das allerdings anders und haben die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde zugelassen.