Lobbyregister18.03.22, 13:38 Uhr
AER Kooperation ist offiziell Lobbyist
Die AER Kooperation hat sich ins Lobbyregister eintragen lassen und zählt jetzt als registrierte Interessenvertreterin.

Foto: iStock
Die AER Kooperation hat sich ins Lobbyregister eintragen lassen und zählt jetzt als registrierte Interessenvertreterin zu den eingetragenen Lobbyisten. Die Kooperation kann demnach als Interessensvertretung gegenüber Politik und Gesellschaft auftreten. Seit dem 12. März ist jeder, der eine Interessevertretung betreibt, nach dem neuen Lobbyregistergesetz eintragungspflichtig und zur Offenlegung der finanziellen und personellen Leistungen im Rahmen der Lobbyarbeit verpflichtet. Das Register soll die Strukturen der Einflussnahme durch Interessenvertreter auf politische Entscheidungsprozesse transparent machen. Teil der neuen Vorschriften ist ein Verhaltenskodex, mit dem sich alle Lobbyisten auf Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität verpflichten müssen. Zugleich werden Regeln für die Kontaktaufnahme zu Mitgliedern von Bundestag und Bundesregierung festgelegt.
"Wir freuen uns, ganz offiziell Lobbyarbeit betreiben zu dürfen und als Interessenvertretung bei einer Gesetzesanpassung organisierten Einfluss nehmen und mitwirken zu können“, sagt AER-Vorstand Rainer Hageloch. Die Kooperation betreibt bereits seit 2020 betreibt aktive Lobbyarbeit und vertritt den mittelständischen Tourismus in den Bereichen Reisevermittler, Spezialreiseveranstalter sowie touristischen Dienstleistungen.
"Wir freuen uns, ganz offiziell Lobbyarbeit betreiben zu dürfen und als Interessenvertretung bei einer Gesetzesanpassung organisierten Einfluss nehmen und mitwirken zu können“, sagt AER-Vorstand Rainer Hageloch. Die Kooperation betreibt bereits seit 2020 betreibt aktive Lobbyarbeit und vertritt den mittelständischen Tourismus in den Bereichen Reisevermittler, Spezialreiseveranstalter sowie touristischen Dienstleistungen.

