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10.12.21, 12:21 Uhr

Länder können keine Reisebüros mehr schließen

Der Bundestag hat das neue Gesetz zur Stärkung der Impfprävention und zur Änderung weiterer Corona-Vorschriften verabschiedet.

Foto: iStock
Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Corona-Vorschriften verabschiedet. Damit gelten nach dem Ende der pandemischen Lage neue Regeln. „Mit dem neuen Gesetz kann ein Bundesland künftig keine touristischen Übernachtungen und Busreisen mehr verbieten. Auch die Schließung von Reisebüros gehört damit der Vergangenheit an“, begrüßt der DRV die neue Regelung. Einschränkungen in diesen Bereichen könne es nur noch unter Mitwirkung des Bundes geben. „Die Entscheidung sorgt für ein höheres Maß an Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit und dürfte zu einer angemessen differenzierten Risikobetrachtung im Bundesvergleich führen."

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings. Die Änderungen gelten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Sie gelten auch nicht für vor dem 25. November getroffene Maßnahmen wie die Schließung der Reisebüros in Sachsen. Diese können gemäß § 28a Abs. 9 Infektionsschutzgesetz neue Fassung bis zum 15. Februar 2022 beibehalten werden.